Procurement law

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Gesetzgebung und Rechtsprechung im Vergaberecht sind in stetem Wandel. Die ständige Überwachung des Vergaberechts durch die Beteiligten ist daher für die Beschaffungsaktivitäten im öffentlichen Sektor von wesentlicher Bedeutung.  

  

    

Unsere Beratungsleistungen für öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht: 

  • Rechtliche Prüfung der Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens (z.B. Inhouse-Vergaben, Konzernprivileg)
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu vergaberechtlichen Fragen und Sachverhalten
  • Erstellung und Optimierung von Ausschreibungstexten, wie etwa Vergabe-/Vertragsunterlagen, Bekanntmachungstexte u.v.m.
  • Unterstützung bei der Auswertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
  • Umfassende Begleitung von Vertragsverhandlungen und Aufklärungsgesprächen
  • Bearbeitung sachdienlicher Auskünfte und Verfahrensrügen
  • Erstellung von Nichtabhilfeschreiben
  • Monitoring der Auftragsdurchführung
  • Erstellung von internen Vergaberichtlinien, Handbüchern für die öffentliche Beschaffung, inklusive Mustern für Ausschreibungstexte u.v.m.

 

 Unsere Leistungen für Bewerber, Bieter und Auftragnehmer im Vergaberecht:

  • Beratung und Begleitung bei der Akquise öffentlicher Beschaffungsaufträge
  • Prüfung von Teilnahmeanträgen und Angeboten auf Konformität mit den Ausschreibungstexten
  • Begleitung bei Verhandlungen und Aufklärungsgesprächen mit der Vergabestelle
  • Erstellung von Verfahrensrügen und Auskunftsbegehren
  • Unterstützung beim Aufbau von Compliance-Strukturen
  • Inhouse-Schulungen u.v.m.

Kontakt

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Michael Manke

Rechtsanwalt

Associate Partner

+370 5 212 35 90

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Eglė Stūglė

Leitende Juristin

Associate Partner

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